Verbindungslehrkraft (Vertrauenslehrkraft)

für das Schuljahr 2023/24

Gemäß Art. 62, 7 BayEUG werden sogenannte Verbindungslehrkräfte gewählt, die für ein Schuljahr als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen fungieren. In der Regel finden die Wahlen gegen Ende des Schuljahres für das folgende Jahr statt.

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer sind Vermittler zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern.

  • Sie beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Sie helfen der SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen.
  • Sie vermitteln bei Beschwerden.
  • Sie helfen der SMV bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Schülersprecher und bei den Klassensprecherversammlungen.
  • Sie bemühen sich bei Konflikten um einen für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss.
  • Sie stehen euch für ein Gespräch zur Verfügung, wenn ihr Probleme habt und Hilfe sucht. Dabei können sie euch auch weitere Ansprechpartner in der Schulfamilie nennen.

Daneben haben sie jedoch auch die Aufgabe,

  • die Schülerin oder den Schüler auf ihre oder seine Pflichten hinzuweisen, 
  • den Standpunkt der Schulleitung oder einer anderen Lehrkraft zu verdeutlichen, 
  • die SMV über bestehende Grenzen ihrer Vorhaben zu informieren.

Für das Schuljahr 2023/24 wurden in einer Urwahl Frau Hügel und Herr von Maffei als Verbindungslehrkräfte gewählt. Ihr könnte sie entweder über Teams, per E-Mail oder im direkten Kontakt im Schulhaus kontaktieren.